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   BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86   

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BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86 (https://dejure.org/1986,3927)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1986 - 9 C 3.86 (https://dejure.org/1986,3927)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1986 - 9 C 3.86 (https://dejure.org/1986,3927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86
    Für die Klägerin als rumänische Staatsangehörige rumänischer Volkszugehörigkeit kommt in dieser Hinsicht nur die besondere und selbständige Statuserwerbsvorschrift (vgl. BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]) des § 1 Abs. 3 BVFG in Betracht, der einen Wohnsitzverlust im Vertreibungsgebiet "als Ehegatte" eines Vertriebenen voraussetzt.

    Dadurch, daß der deutsche Ehegatte den Spätfolgen der Vertreibung, dem auf ihm lastenden Vertreibungsdruck nachgibt, wird der ausländische Ehegatte mittelbar insofern getroffen, als er in den Konflikt gerät, seinem deutschen Ehegatten zu folgen und dadurch seine Ehe zu erhalten oder an seiner Heimat festzuhalten und dadurch seine Ehe zu zerstören (BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]).

    Die Vertreibungssituation des Aussiedlers ist dadurch gekennzeichnet, daß er als Nachzügler der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (BVerwGE 51, 289, [BVerwG 09.11.1976 - III C 56/75]) an den Spätfolgen der Vertreibung leiden kann (vgl. Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13), die sich vor allem in der Vereinsamung der Zurückgebliebenen (BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]), aber auch in möglichen gerade wegen der deutschen Volkszugehörigkeit auferlegten Benachteiligungen äußern können.

  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86
    Von der in § 1 Abs. 3 BVFG enthaltenen Erfordernis, daß die Ehe zwischen dem deutschen und dem nichtdeutschen Volkszugehörigen bereits im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) des deutschen Volkszugehörigen bestanden haben muß, gilt auch dann keine Ausnahme, wenn die beabsichtigte Eheschließung nur aufgeschoben wurde, um die Ausreise des deutschen Volkszugehörigen nicht zu gefährden (Ergänzung zu BVerwGE 51, 244).

    Das Berufungsgericht ist in dieser Hinsicht zutreffend von den im Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - (BVerwGE 51, 244) enthaltenen Grundsätzen ausgegangen.

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 23.76

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises "A" - Heimatvertriebener im

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86
    Das Bundesvertriebenengesetz verfolgt solche Zwecke nicht (vgl. BVerwGE 52, 7).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86
    Die Vertreibungssituation des Aussiedlers ist dadurch gekennzeichnet, daß er als Nachzügler der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (BVerwGE 51, 289, [BVerwG 09.11.1976 - III C 56/75]) an den Spätfolgen der Vertreibung leiden kann (vgl. Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13), die sich vor allem in der Vereinsamung der Zurückgebliebenen (BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]), aber auch in möglichen gerade wegen der deutschen Volkszugehörigkeit auferlegten Benachteiligungen äußern können.
  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86
    Die Vertreibungssituation des Aussiedlers ist dadurch gekennzeichnet, daß er als Nachzügler der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (BVerwGE 51, 289, [BVerwG 09.11.1976 - III C 56/75]) an den Spätfolgen der Vertreibung leiden kann (vgl. Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13), die sich vor allem in der Vereinsamung der Zurückgebliebenen (BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]), aber auch in möglichen gerade wegen der deutschen Volkszugehörigkeit auferlegten Benachteiligungen äußern können.
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht habe "das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - entgegen seinem Sinn ausgelegt".

    Folgt der nicht vertriebene Ehegatte dem Vertriebenen, soll er ebenfalls den Vertriebenenstatus erhalten (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32).

    Wegen dieser Zweckbestimmung verlangt die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG, daß der nicht vertriebene Ehegatte mit dem vertriebenen Ehegatten schon im Zeitpunkt der Vertreibung in einer noch bestehenden Ehe lebte und bei seiner Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes noch lebt (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; vgl. auch Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32).

    Hinsichtlich des Erfordernisses einer bestehenden Ehe im Zeitpunkt der Einreise des nicht vertriebenen Ehegatten in die Bundesrepublik ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden, daß es rechtlich ohne Bedeutung ist, wenn eine beabsichtigte Eheschließung nur aufgeschoben wurde, um die Ausreise des deutschen Volkszugehörigen nicht zu gefährden (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - a.a.O.).

    Im übrigen wäre eine solche Ursache auch nicht vertreibungsbedingt, sondern würde auf dem in Rumänien bestehenden System beruhen, das eine Freizügigkeit seiner Staatsangehörigen nicht kennt (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - Vertriebenenstatus - Prüfung durch

    Der formale Bestand einer Ehe mit einem Vertriebenen zum Zeitpunkt der Vertreibung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unerlässliche Bedingung für den Statuserwerb im Rahmen von § 1 Abs. 3 BVFG (Urteil vom 18.03.1986, 9 C 3.86).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Von diesem Erfordernis gilt auch dann keine Ausnahme, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 4.86

    Anforderungen an einen Ausländer zur Anerkennung als Zahnarzt - Anspruch auf

    Das Bundesvertriebenengesetz hat jedoch keinen Wiedergutmachungscharakter (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 -).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Gibt der nichtdeutsche Ehegatte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet im Zusammenhang mit der Aussiedlung des deutschen Ehegatten zum Zwecke der Erhaltung der Ehe ebenfalls auf, soll auch er den Vertriebenenausweis erhalten (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 1 BvR 419/90 -).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines

    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 379.88

    Voraussetzungen für den Vertriebenenstatus eines nichtdeutschen Ehegatten in der

    Daraus folgt, daß die Ehe im Zeitpunkt der Übersiedlung des nichtdeutschen Ehegatten noch bestehen muß (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32).
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